Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen! (Gesetzliche Krankenkassen)

thom, Donnerstag, 24.06.2004, 13:58 (vor 7456 Tagen) @ Heiko

du verwirrst mich, bisher alles klar und eindeutig! Vertragsänderung sollte eigentlich eine SoKü bedeuten und wo steht nun ob sich die KK an normales vertragsrecht halten muß?


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