Re: Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen! (Gesetzliche Krankenkassen)

Béatrice Träger @, Donnerstag, 24.06.2004, 10:36 (vor 7457 Tagen) @ Thom

Hallo Thom,

bei meiner BKK Essanelle habe ich mich mittlerweile über die Verfahrensweise beschwert und erhielt die Antwort, sie hätten ihrer Mitteilungspflicht damit genüge getan, dass sie die Beitragserhöhung durch Aushänge in Ihren Geschäftsräumen bekannt gemacht hätten (da komme ich auch jeden Tag hin...!!) und durch Information auf ihrer Web-site. Ich frage mich allerdings, warum ich mich ohne Grund veranlasst sehen sollte, dauern auf der Web-site meiner Krankenkasse nachzuschauen, aber anschauend muss man das ganz einfach, um hier nichts zu versäumen. Allerdings soll es auch heute noch Leute geben, die keinen Internetanschluss haben... Ich habe mittlerweile gehört, dass auch andere Krankenkassen so handeln. Hier klafft eindeutig eine Lücke im Gesetz. Ich vermute, dass es aus diesem Grund im Frühjahr diese Gesetzesänderung dahingehend gab, dass die Kündigungsfrist in solchen Fällen jetzt zwei Monate beträgt, anstatt einen Monat wie bisher. Spätestens wenn man die Beitragserhöhung auf seiner Gehaltsabrechnung entdeckt, kann man dann wenigstens noch kündigen. Allerdings wird man dadurch gezwungen, einen Monat länger in der alten Krankenkasse zu bleiben und den höheren Beitrag zu zahlen, als wenn man von der Beitragserhöhung schon vorher gewusst hätte. Dies ist natürlich auch "Nepp". Ich weiß auch nicht, warum der Gesetzgeber - wenn schon Gesetzesänderung - hier nicht einfach ein Gesetz erlassen hat, mit dem er die Krankenkassen verpflichtet hätte, die Mitglieder rechtzeitig und in ausreichender Form über Beitragserhöhungen zu informieren.
Irgendwie stecken die ja doch "alle unter einer Decke".....

Gruß

Béatrice


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