Keine gesetzliche Mitteilungspflicht bei Beitragserhöhungen! (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, Montag, 07.06.2004, 15:26 (vor 7473 Tagen) @ Béatrice Träger

"Es gibt keine gesetzliche Mitteilungspflicht bezüglich der Ankündigung von Beitragserhöhungen.

Krankenkassen. die ihre Mitglieder rechtzeitig im Vorfeld informieren. tun dies freiwillig. Dies zeigt immerhin. dass es sich bei diesen Kassen um verlässliche. seriöse und ehrliche Anbieter handelt.

Deshalb: In Ihrem Fall Rechtsmittel einzulegen. kann leider auf Grund der gesetzlichen Regelungen nur zum Misserfolg führen. Deshalb: Sparen Sie sich die Kosten eines derart aussichtslosen Rechtsstreits lieber und warten Sie das Auslaufen der 18-monatigen Bindungsfrist - gerechnet vom Zeitpunkt Ihres Eintrittes bei der BKK Essanelle - ab.

Hinzu kommt. dass derzeit viele ehemals billige BKKen ihre Beiträge nacheinander erhöhen - wegen der Einrichtung eines BKK-internen Ausgleichsfonds und höherer Einzahlungen in den Risikostrukturausgleich. Das heißt: Die Chance. in absehbarer Zukunft noch eine BKK unter 13.2 % zu finden. ist = 0""! Weil die großen ""Versorgerkassen"" hingegen teilweise bereits ihre Beiträge gesenkt haben und lt. aktueller Pressemeldungen spätestens zum Jahreswechsel 2004/2005 weitere Beitragssenkungen vornehmen wollen. werden sich die Beiträge der verschiedenen Krankenkassen in den nächsten Monaten angleichen - d. h. größere Beitragsunterschiede gibt"s bald nicht mehr.

Deshalb: Falls Sie die BKK Essanelle nach dem Auslaufen der 18-monatigen Bindungsfrist in jedem Fall verlassen wollen (siehe oben): Achten Sie bei Ihrem Krankenkassenwechsel primär auf freiwillige Leistungsangebote. Bonusmodelle und Kundenservice ihrer künftigen Krankenkasse!

Gruß
Elgin"""


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