Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig (Gesetzliche Krankenkassen)

tauchenfossi, Freitag, 10.09.2004, 12:10 (vor 7379 Tagen) @ Hans

Es gibt das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbande vom 14.03.2002 Rdschr. 02c. In diesem Rundschreiben ist schon relativ viel zu finden. Um etwas über die Abfindung zu finden, sollten Sie von Ihrer Krankenkasse die Satzung anfordern. Grds. darf Ihre Kasse bei den von Ihnen genannten Daten max. 25 % der laufenden Abfindung zur Beitragsberechnung heranziehen. Zu den Abfindungen gibt es bereits ein BSG Urteil aus dem Jahr 98 oder 1999.


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