Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Trabbifahrer, danke erstmal - sind Sie Fachmann ?
Das Gesetz macht ja ausdrücklich Unterschiede zwischen den allgemein freiwillig Versicherten und den "hauptberuflich Selbständigen", letztere mit Mindestbemessungsgrenze.
Gerade mit meiner Abfindung streite ich mit meiner Krankenkasse und auch wg. Betriebsrente - beides wurde voll einbezogen...wo steht da etwas mit der Abfindung ?
Das genannte Urteil sagt ja eindeutig, dass der Steuerbescheid massgebend ist. Da taucht meine Abfindung gar nicht auf (steuerfrei erhalten) aber meine Betriebsrente und die Einkünfte als Selbständiger. Wäre Klasse, wenn ich die Sache aufgrund von Gesetzen oder Urteilen der KK gegenüber vertreten könnte
Gruss
Hans
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- Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Hans,
30.08.2004, 16:17
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Trabbifahrer,
31.08.2004, 07:49
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Hans,
31.08.2004, 09:09
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Trabbifahrer,
31.08.2004, 13:29
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig - Hans, 02.09.2004, 15:10
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Trabbifahrer,
31.08.2004, 13:29
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
tauchenfossi,
10.09.2004, 11:12
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Hans,
10.09.2004, 11:42
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig - tauchenfossi, 10.09.2004, 12:10
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Hans,
10.09.2004, 11:42
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Hans,
31.08.2004, 09:09
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Trabbifahrer,
31.08.2004, 07:49