Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo tauchenfossi,
was/wo steht denn dieses Rundschreiben konkret. Diese Info wäre für die Zukunft interessant. Die Abfindung läuft tatsächlich bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Im §240 finde ich nichts konkretes zu Abfindungen...?
Meine sonstigen Einnahmen setzen sich aus einer Betriebsrente und einer Abfindung zusammen, die monatlich gezahlt werden. Ich war bezogen auf diese Zahlungen 29 Jahre beschäftigt, habe mit 50 aufgehört, bin jetzt 52 und hauptberuflich selbständig....
Beim Bundessozialgericht sollen diese Fragen wohl auch zur ntscheidung anstehen habe ich auf deren Homepage gefunden...
Danke
Hans
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- Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Hans,
30.08.2004, 16:17
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Trabbifahrer,
31.08.2004, 07:49
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Hans,
31.08.2004, 09:09
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Trabbifahrer,
31.08.2004, 13:29
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig - Hans, 02.09.2004, 15:10
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Trabbifahrer,
31.08.2004, 13:29
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
tauchenfossi,
10.09.2004, 11:12
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig -
Hans,
10.09.2004, 11:42
- Re: Beitragbemessung freiwillige KV Hauptberuflich Selbständig - tauchenfossi, 10.09.2004, 12:10
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Hans,
10.09.2004, 11:42
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Hans,
31.08.2004, 09:09
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Trabbifahrer,
31.08.2004, 07:49