ab 01.07.05 +0,9% für alle !!! (Gesetzliche Krankenkassen)

HerrBaron, Montag, 04.10.2004, 14:27 (vor 7355 Tagen)

http://www.billiger-krankenversichert.de/gkv/krankengeld.htm

Der Bundestag hat am 01.10.2004 der Neuregelung des Zahnersatzes zugestimmt. Im Bundesrat ist diese Regelung nicht zustimmungspflichtig. Damit ist auch eine Änderung in der Neuregelung zum Krankengeld verbunden, die bereits mit der Gesundheitsreform 2004 von Bundestag und Bundesrat für 2006 beschlossen wurde.

Ab 01.07.2005 müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer das Krankengeld alleine finanzieren – die Arbeitgeber beteiligen sich dann nicht mehr an dieser Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ursprünglich sollte die Neuregelung zum Krankengeld erst am 01.01.2006 in Kraft treten, der Zahnersatz sollte dafür bereits ab dem 01.01.2005 aus der paritätischen Finanzierung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern genommen werden. Die Neuregelung mit einem gemeinsamen Termin wird nun zum 01.07.2005 kommen.

Die Ausgaben der Krankenkassen für das Krankengeld machen zurzeit etwa 1,0 % des Krankenkassenbeitrages aus. Deshalb steigt der Versicherungsbeitrag der Arbeitnehmer ab dem 01.07.2005 um 0,5 %. Hinzu kommen 0,4 % für den Zahnersatz. Macht zusammen 0,9 %.
Im Gegenzug verpflichtet das Gesetz die Krankenkassen, den allgemeinen Beitragssatz um 0,9 % zu senken.

An der Leistung selbst ändert sich nichts. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Krankengeld wie gewohnt, wenn die tarifliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ausläuft.


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