Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig? (Gesetzliche Krankenkassen)

gast, Mittwoch, 07.10.2009, 21:19 (vor 5527 Tagen) @ Bernhard

Der in Absatz 4 Satz 2 genannte Existenzgründungszuschuss ...

->>> der ist aber nicht gleich dem Gründungszuschuss und den gibt es seit jahren nicht mehr

... und der zur sozialen Sicherung vorgesehene Teil des Gründungszuschusses nach § 57 des Dritten Buches in Höhe von monatlich 300 Euro dürfen nicht berücksichtigt werden.

->> heißt Gründungszuschuss beitragspflichtig aber die 300 EUR nicht

und genauso steht es in den o.g Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der
gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur
Zahlung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) [BVSzGs]


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