Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig? (Gesetzliche Krankenkassen)

Toto, Mittwoch, 07.10.2009, 07:28 (vor 5527 Tagen) @ Gast

Hallo,
Existenzgründer ist ein dehnbarer Begriff. Und hier gibt es keine pauschalisierten Vergünstigungen in der GKV. Warum auch? Sollen wir jeden bejubeln, der sein eigenes Geld verdienen will?

Lediglich bei Gewährung eines Gründungszuschusses vom Arbeitsamt gibt es einer verminderte Mindestbemessung. Dhier gilt, dass die 300 e Beitragszuschuss nicht als Einnahme zum Lebensunterhalt gilt. Der Gründungszuschuss an sich schon. Warum sollte der auch keine Einnahme sein? Der Beitragszuschuss sollte vom Selbständigen auch als solcher verwendet werden.
Und die Einstufung erfolgt unter Vorbehalt - stellt sich nach einem Jahr heraus, dass die Einnahmen über den 1260 € liegen, dann erfolgt eine Nachberechnung.

Existenzgründung und Familienversicherung? Geht niemals mit Gründungszuschuss, weil der Gründungszuschuss nur gewährt wird, wenn es eine hauptberufliche Selbständigkeit ist. Und das ist ein Ausschlußkriterium für die Familienversicherung - unabhängig vom Einkommen.

Sollte jemand ggf. tuppern an 10 Stunden in der Woche und mit 300 € Einkommen im Monat - dann ginge eine Familienversicherung durchaus. Und wer irgendwas anfängt darf sich ja auch Existenzgründer nennen *g

Im Rahmen der Wirtschaftskrise ist es durchaus nicht verkehrt in der GKV zu bleiben. Denn die Geschäftslage kann sich verschlechtern. Das kann sich beim Beitrag in der GKV positiv auswirken. In der PKV ist es schnuppe - das kann mitunter ein Problem werden....

Gruß, Toto

P.S. Wenn der Gründungszuschuss über 1260 € liegt, wird natrülich der höhere Betrag auch angesetzt


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