Re: Existenzgründungszuschuss Beitragspflichtig? (Gesetzliche Krankenkassen)

Bernhard @, Dienstag, 06.10.2009, 07:16 (vor 5528 Tagen) @ Joachim Röhl

Das ist mir bekannt. Es geht darum ob der Existenzgründerzuschuß bei der Beitragsberechnung als Einnahme einfließt. Dann wird im Regelfall die Grenze von 1260 EURO überschritten sein und Nachzahlungen fällig wenn der Mindestbeitrag in der Krankenversicherung gezahlt wurde.


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