Re: HEK oder GEK? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hier mal die Fakten zur GEK-Geschichte laut Medienberichten:
"Grenzen des Wettbewerbs: Gericht stoppt Kassenwerbung
Per Eilverfahren hat das Sozialgericht (SG) Frankfurt am Main eine Werbekampagne der Gmünder Ersatzkasse (GEK) gestoppt. Die Richter bezogen sich in der am Dienstag veröffentlichen Entscheidung auf das allgemeine Wettbewerbsrecht, welches auch für gesetzliche Krankenkassen gelte. Danach müsse insbesondere die vergleichende Werbung zum Zwecke der Mitgliederwerbung sachlich sein. Wenn sich der Vergleich nicht auf eine wesentliche und nachprüfbare Eigenschaft oder den Preis beziehe, liege dagegen unlauterer Wettbewerb vor.
GEK darf sich nicht als "Nr.1" bezeichnen
Den Angaben des Gerichtes zufolge hatte die GEK unter dem Slogan "Beitragssteigerung der AOK auf 14,4 % - Sonderkündigungsrecht für AOK-Mitglieder!" in Anzeigen für einen Kassenwechsel geworben. Dabei verwies sie unter anderem darauf, dass sie das beste Preis-Leistungs-Verhältnis biete und laut "Kundenmonitor Deutschland" zum 9. Mal in Folge Deutschlands "Nr. 1" sei. Insbesondere die Aussage zum "Kundenmonitor Deutschland" ist nach Ansicht der Sozialrichter unsachlich und damit wettbewerbswidrig. Sie beruhe auf Testergebnissen, welche nicht allgemein zugänglich und ausreichend begründet seien. Grundsätzlich zulässig sei dagegen eine Gegenüberstellung von Beitragssätzen. Werde jedoch wie im Fall der GEK mit "exklusiven Mehrleistungen" geworben, müssten diese auch konkret benannt werden. Rechtskräftig ist die Entscheidung des SG bislang noch nicht."