Re: Ärger mit KEH, freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)
weil es gesetzlich geregelt ist, dass sich jemand der sich nicht pflichtversichern kann und aus einer gesetzlichen Krankenkasse ausgeschlossen wurde (wegen beittragsrückstand) auch KEINE freiwillige Versicherung bei einer anderen Krankenkasse eingehen kann.
p.s. bei Ihm ist nicht das Einkommen (XY) sondern sein Status (selbstständig) für die freiwillige Versicherung maßgebend.
Jan