Re: Ärger mit KEH, freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Thomas,
das ist wirklich ärgerlich.
Nur eine Anmerkung dazu: wenn Sie zwei volle Kalendermonate im Beitragsrückstand sind, kann die Krankenkasse Sie zum 15. des Folgemonats "ausschließen".
Dies hätte zur Folge, dass Sie keine gesetzliche Krankenkasse aufgrund Ihrer Selbständigkeit versichern dürfte.
Mit freundlichem Gruß
Daniel Born