Re: Ärger mit KEH, freiwillig versichert (Gesetzliche Krankenkassen)
der Ausschlusstermin ist IMMER ein 15. des Monats.
Der gesetzliche absolut letzte Fälligkeitstag für freiwillig Versicherte ist auch IMMER der 15. des Folgemonats....egal was die Satzung hierzu sagen sollte