Re: Pflicht zur Benachrichtigung bei Beitragserhöhung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Susi, (vor 7124 Tagen) @ Ludger Meyer

Hallo Herr Meyer,

also um es mal auf den Punkt zu bringen, jede Kase ist verpflichtet Ihre Beitragssatzerhöhung zu veröffentlichen. Sie muß dies aber nicht jedem Versicherten persönlich mitteilen, es muß ein öffentlicher Aushang gemacht werden. Im schlimmsten Fall reicht also ein "Zettel" in den Filialen der Kasse.

Und das Sonderkündigungrecht nützt nur denen etwas, die nicht schon 18 Monate Ihrer Kasse angehören. Die Kündigungsfrist ist immer gleich und beträgt 2 volle Kalendermonate. Also erhöht eine Kasse zum 01.07., muß spätestens am 31.08. die Kündigung bei der Kasse eingegangen sein, um vom SOKÜ-recht Gebrauch zu machen.

MfG
Susi


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