Re: Pflicht zur Benachrichtigung bei Beitragserhöhung? (Gesetzliche Krankenkassen)

jan, (vor 7135 Tagen) @ Elgin Fischbach

wenn die krankenkasse es in einem überall zugänglichen medium (z.B.) Internet) mitteilt reicht das aus.

Beitragsbescheide können auch später ausgestellt werden.


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