Re: Pflicht zur Benachrichtigung bei Beitragserhöhung? (Gesetzliche Krankenkassen)
wenn die krankenkasse es in einem überall zugänglichen medium (z.B.) Internet) mitteilt reicht das aus.
Beitragsbescheide können auch später ausgestellt werden.
wenn die krankenkasse es in einem überall zugänglichen medium (z.B.) Internet) mitteilt reicht das aus.
Beitragsbescheide können auch später ausgestellt werden.
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