Re: Pflicht zur Benachrichtigung bei Beitragserhöhung? (Gesetzliche Krankenkassen)
Naja,
wenn ich mch nicht ganz täusche habe ich jetzt schon mehrfach von dieser Methode der Anker-Lynen-Prym gehört.
Ganz die nette und kundenfreundliche Art ist dies jedenfalls nicht, wenn es wirklich so sein sollte.
Gruss
Der Rheinländer