Re: Pflicht zur Benachrichtigung bei Beitragserhöhung? (Gesetzliche Krankenkassen)
Die Krankenkassen sind gesetzlich nicht verpflichtet, über Beitragserhöhungen bereits im Vorfeld des Inkrafttretens zu informieren.
Viele abhängig Beschäftigte bemerken die Beitragserhöhung ihrer Kasse deshalb erst auf ihrer Lohnabrechnung (durch den höheren €-Betrag).
Gruß
Elgin