Re: Pflicht zur Benachrichtigung bei Beitragserhöhung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Elgin Fischbach @, (vor 7135 Tagen) @ Ludger Meyer

Die Krankenkassen sind gesetzlich nicht verpflichtet, über Beitragserhöhungen bereits im Vorfeld des Inkrafttretens zu informieren.

Viele abhängig Beschäftigte bemerken die Beitragserhöhung ihrer Kasse deshalb erst auf ihrer Lohnabrechnung (durch den höheren €-Betrag).

Gruß
Elgin


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