Re: Versicherung ab 23? (Gesetzliche Krankenkassen)

Björn, (vor 7059 Tagen) @ Horst

Im Rundschreiben steht jedoch auch das die Unterbrechung nicht länger als 4 Monate sein darf. Die sind in diesem Fall auf jeden Fall überschritten.

Insofern bleibe ich bei meiner o.g. Aussage das dieser Vorschlag bei Beendigung der Familienversicherung wegen Vollendung 23. Lebensjahr nicht gilt.

Das Rundschreiben 88c läßt selbst bei wohlwollendster Auslegung nicht die von Horst gewünschte Möglichkeit zu.


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