Re: Versicherung ab 23? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Horst,
deine Auslegung des angesprochenen Rundschreibens halte ich für recht eigenwillig. Hier steht ganz klar, dass die Familienversicherung endet, wenn bereits bekannt ist, dass zum nächsten Semester ein Studium nicht aufgenommen werden kann. Das ist hier wohl eindeutig der Fall.
Ich glaube auch nicht, dass die Krankenkasse sich auf löchrige Begründungen einlassen wird, da speziell die korrekte Durchführung der Familienversicherung ganz gezielt von den jeweiligen Aufsichtsbehörden überprüft wird.