Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER) (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Donnerstag, 14.01.2016, 09:42 (vor 3235 Tagen) @ JensK

Wenn ich beispielsweise mit den Leistungen sehr dicht an die BRE herankomme - die BRE wird meines Wissens zu 100% versteuert (obwohl wahrscheinlich ~80% richtig wäre, da ja auch nur ~80% der PKV Beiträge geltend gemacht werden können), die Leistungen aber nicht. Mag aber auch sein, dass ich mich hier irre - für mich sind Versicherungen nur Hobby, darum freue ich mich auch immer, von Ihnen noch zu lernen, insbesondere auch durch Ihre letzten Absätze - auch wenn der Ton manchmal etwas harsch ist. ;)

Das ist falsch ...

Es geht exakt nach KVBEVO ...

Welcher Tarif, also ambulant, etc.

Dann exakter Faktor für diesen bereich...

Z. B. Text Alte oldenburger:

"In welcher Höhe und wann sind Beitragsrückerstattungen (BRE) steuerlich zu berücksichtigen?

Die Beitragsrückerstattung mindert in dem Jahr wo sie ausgezahlt wird, die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen. Die BRE für das Jahr 2014, die im Dezember des Jahres 2015 ausgezahlt wurde, ist von den steuerlich abzugsfähigen Beiträgen für das Jahr 2015 abzuziehen. Entsprechend ist die BRE für das Jahr 2015, die voraussichtlich im Dezember 2016 ausgezahlt wird, von den steuerlich abzugsfähigen Beiträgen für das Jahr 2016 abzuziehen.
Jedoch wird nur der Anteil der BRE abgezogen, der aufgrund einer Basisabsicherung gezahlt wurde. Die BRE bei der Alte Oldenburger berechnet sich vom ambulanten Voll- oder Restkostentarif. Die Beiträge dieser Tarife sind zu 97% steuerlich abzugsfähig. Somit werden 97% der ausgezahlten BRE von den steuerlichen Vorsorgeaufwendungen abgezogen.
Wir als privates Krankenversicherungsunternehmen sind verpflichtet, der Finanzverwaltung neben den Beiträgen des Kalenderjahres auch die an den Versicherungsnehmer ausgezahlte Beitragsrückerstattung zu melden, so dass die BRE auf der Bescheinigung der übermittelten Daten zu finden ist."

Google und copy&paste ....Wissen ist einfach ... dehalb müsst Ihr eigentlich zahlen!

Und deswegen gibt es nur diesen Teaser, denn KVBEVO kann man optimieren und tunen ...

--
https://derkvprofi.de/
beratung@derkvprofi.de
Der KV Profi Versicherungsberatung UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsberater
Thorulf Müller
Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO
Vermittlerregister D-60RF-WDJKH-50

https://derkvprofi.de/impressum/


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum