Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER) (Private Krankenversicherungen)

JensK, Dienstag, 12.01.2016, 00:08 (vor 3237 Tagen) @ derKVProfi


Es gilt in der Regel ..... oder das Auftragsdatum- oder Rechnungsdrum bei Hilfsmitteln.


FALSCH ...-

Stimmt, mein Fehler.


-> du kriegst die BRE wieder entzogen (vermutlich).

Falsch!! ... es wird verrechnet ... entzogen ... einfach mal bitte NIX sagen, danke!

Nö, es kann auch entzogen werden. Oder zurückgefordert. Oder wie auch immer man es nennen will. Nämlich dann, wenn die BRE höher war als der Erstattungsbetrag durch die eingereichten Rechnungen.


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