Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER) (Private Krankenversicherungen)

JensK, Dienstag, 12.01.2016, 22:12 (vor 3236 Tagen) @ derKVProfi


Nö, es kann auch entzogen werden. Oder zurückgefordert. Oder wie auch immer man es nennen will. Nämlich dann, wenn die BRE höher war als der Erstattungsbetrag durch die eingereichten Rechnungen.


Dann dürfte der Versicherer (in diesem konkreten Fall) die Erstattung nicht auskehren und die Belege zurücksenden

Ist das so? Der Versicherer kennt ja meine Gründe nicht, z.B. steuerlicher Art. Ist dann natürlich trotzdem nett, wenn er nachfragt, aber ob da schon der Treu und Glauben Paragraph ins Spiel kommt...


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