Rechnungen sammeln und dann Einreichen (wegen BER) (Private Krankenversicherungen)

derKVProfi ⌂ @, Dienstag, 12.01.2016, 11:22 (vor 3237 Tagen) @ JensK


Nö, es kann auch entzogen werden. Oder zurückgefordert. Oder wie auch immer man es nennen will. Nämlich dann, wenn die BRE höher war als der Erstattungsbetrag durch die eingereichten Rechnungen.

Dann dürfte der Versicherer (in diesem konkreten Fall) die Erstattung nicht auskehren und die Belege zurücksenden - es sei Du bestehst ausdrücklich und in Kenntnis darauf ... Treu und Glauben, etc. .....

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