Wechsel in in gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Montag, 02.02.2015, 14:20 (vor 3583 Tagen) @ GKVler

Unfug = falsch ... wenn man etwas falsch verstehen will, dann versteht man es falsch!

Die Aussage ist FALSCH, oder UNFUG oder UNSINN ... das ist keine Beleidigung, sondern eine Feststellung.

Wenn Sie mit Wattebäuschen werfen wollen, dann tun sie es.

Und wenn Menschen in der PKV versichert sind, dann darf ich als Versicherungsberater beraten. Wenn es Unternehmensberatung ist, dann macht es der Unternehmensberater. Alle anderen Bereichen werden dann von Rechtsanwälten oder Steuerberater beraten. ggf. werden auch Rentenberater hinzugezogen, wenn es erforderlich ist.

Ich biete das komplette Programm in Kooperation ab ... so long.

Wer sind Sie und was dürfen Sie, weil Sie was sind ... außer annonym?

Ansonsten bewerte und beurteile ich nicht Ihre Beiträge und Sie unterlassen es einfach bei meinen Beitrag???!!!

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