Wechsel in in gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

Hendrik, Freitag, 30.01.2015, 07:31 (vor 3583 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea,

GKVler hat ja im Prinzip schon alles geschrieben. Ich bin der Meinung, dass GKVler Dir nicht die letzte Hoffnung nehmen wollte, und sich deshalb etwas vorsichtig ausgedrückt hat.
Solange Du Deine Selbstständigkeit nicht beendest, wird Dir keine GKV glauben, dass Du wirklich bei Deinem Mann eine versicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung aufgenommen hast.

Gruß Hendrik


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