Wechsel in in gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Freitag, 30.01.2015, 13:59 (vor 3583 Tagen) @ Andrea W.

Hallo,
ja, wäre auch eine Lösung, wobei natürlich zu beachten wäre, ob nicht die Kinder dann als hauptberuflich Selbständig gelten würden. Zur Angehörigenbeschäftigung wurde ja schon etwas geschrieben. So wie es momentan ist, das schrieb ja auch GKV`ler schon, geht da nix.
Natürlich stimmt auch das, was der KV.- Profi geschrieben hat, allerdings müsste da einiges geändert bzw. angepasst werden.
Dass er das natürlich nur gegen Geld preisgibt ist verständlich, er lebt ja auch davon. Andere, die nicht davon leben würden das u.U. unentgeltlich machen, weil, wissen kann man das schon, wenn man sich in der Materie auskennt. Aber ein Forum ist keine Rechtsberatung.
Gruss
Czauderna


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