Wechsel in in gesetzliche KV (Krankenkassenrecht)

derKVProfi ⌂ @, Freitag, 30.01.2015, 10:03 (vor 3583 Tagen) @ Andrea W.

Grundsätzlich ist das möglich, wenn die Gestaltung vollständig richtig vorbereitet ist.

So wie beschrieben geht nichts. Das muss man anders gestalten und dann geht das auch.

Wenn gewünscht kommen auch beide in die GKV zurück.

Der entscheidende Punkt ist die Gestaltung des Falles vor Eintritt der Ereignisse und die müssen dann auch richtig eintreten!

P.S.: Die Gestaltung hier wird ggf. nicht ganz preiswert, aber sinnvoll lohnend. Da hängt u.a. von den Rechtsformen der Unternehmen ab.

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