Debeka - Tarif BC oder BG (Private Krankenversicherungen)

eifelthommy, Montag, 08.09.2014, 17:53 (vor 3728 Tagen) @ derKVProfi

Hmmm, ich habe noch einmal genau nachgesehen:

Einschränkungen des BG- gegenüber BC-Tarif:
- Zahnarzt: nur GOÄ und GOZ. Versicherer kann freiwillig Leistung erbringen

Mehrleistungen des BC-Tarifs:
- Schutzimpfung bei Auslandreise
- Gesondert berechenbare ärztliche und sonstige therapeuti-
sche stationäre Behandlung im Krankenhaus (also wenn nicht GOÄ gilt)
- Einbettzimmer
- Stationäre Behandlung in Privatklinik
- Heilpraktiker
- Nicht verschreibungspflichtige Medikamente
- Kurtagegeld
- Brillen (wie bereits oben im Thread beschrieben)
- Ergänzung Hilfsmittel
=> der Hilfsmittelkatalog Haupttarifs ist aber doch als offen anzusehen, oder nicht? Abgesehen von der Wartung und Inbetriebnahme der Hilfsmittel - Dazu steht im B-Tarif: "Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für die Erhaltung beziehungsweise Wartung oder Inbetriebnahme von Hilfsmitteln, zum Beispiel: Pflegemittel, Ersatzbatterien, Ladegeräte sowie nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Anschaffungszweck stehendes Zubehör."

Über diesen letzten Passus habe ich einige Zeit gegrübelt, da es der einzige ist, der Einschränkungen genüber der Beihilfe beinhalten könnte...halte ihn aber nicht für ein "Fass ohne Boden".

Wo sehen sie "elementare Leistungsdefizite des B-Tarifs", die der BC-Tarif im Gegensatz zum BG-Tarif ausgleicht?

Gruß
thommy


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