Debeka - Tarif BC oder BG (Private Krankenversicherungen)

eifelthommy, Sonntag, 07.09.2014, 13:28 (vor 3729 Tagen) @ Lau

Hallo,

4. gesondert berechenbare ärztliche und sonstige therapeutische stationäre Behandlungen im Krankenhaus
-alles was über die Tarife B / WL hinausgeht
-kA, was hiermit genau gemeint ist, könnte mir hier evtl. jmd. Ein Beispiel nennen?

Damit sind Behandlungen in Kliniken gemeint, bei denen nicht nach GOÄ abgerechnet wird - eher selten der Fall und die Frage, ob man sowas braucht.

5. Einbettzimmer
--> möchte ich eh nicht in Anspruch nehmen

In diesem Fall würdest du im Zweibettzimmer ein Krankenhaustagegeld von 30€ bekommen.

8. nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
-darunter verstehe ich jetzt Sachen wie i-welche Salben, Schmerzmittel, Nasenspray etc.
also Dinge, die vllt mal max. 30 € kosten würden

Na ja, kommt drauf an. Aber stimmt schon, arm wird man dabei vermutlich nicht.


Ich habe vor knapp 2 Jahren einen Antrag über die Öffnungsaktion gestellt und deshalb nur BG und nicht BC gekommen. Habe es seinerzeit mal für mich abschätzend gegengerechnet (naja, inwieweit sich so etwas überhaupt abschätzen lässt) und wäre mit dem BC geringfügig teurer gefahren - aber das ist alles sehr individuell, spekulativ und wer kennt schon die Zukunft. Jedoch entstehen meines Erachtens durch den BG keine gravierenden Lücken (NRW!)...derzeit!

Gruß
thommy


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