Re: AOK Baden-Württemberg gibt bis zu 600 € zurück! (Gesetzliche Krankenkassen)

strana, (vor 6844 Tagen) @ mrzylinder

§53 Abs. 8 (das sollte man wissen ;-) >>> Die Aufwendungen für jeden Wahltarif müssen aus Einsparungen und Effizienzsteigerungen,
die durch diese Maßnahmen erzielt werden, finanziert werden. Die Krankenkassen haben regelmäßig, mindestens alle drei Jahre über diese Einsparungen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde Rechenschaft abzulegen."

Bedeutet wenn Versicherte Geld ausgezahlt bekommen, muss es auch ein paar Dumme geben die Einzahlen, also einen Selbstbehalt tragen müssen und keine Bonusauszahlung erhalten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion