Re: AOK Baden-Württemberg gibt bis zu 600 € zurück! (Gesetzliche Krankenkassen)
@ mrzylinder:
Nur mal so als Anmerkung: Die Aktiv-Tarife der KKH sind noch gar nicht vom BVA genehmigt - ich bin mir nicht mal sicher, ob sie diesem überhaupt schon vorliegen, also ob sie zumindest schonmal vom Verwaltungsrat der KKH abgesegnet wurden.
Die Selbstbehalt-Tarife der AOKn hingegen sind von allen Verwaltungsräten bereits beschlossen - und von vielen Aufsichten auch bereits abgesegnet.
Zweitens: Um diese 500 Euro von der KKH zu bekommen, muss man nicht nur den Selbstbehalt-Tarif abschließen - sondern auch noch die Voraussetzungen für den Gesundheits-Anteil erfüllen (Sportnachweis + gute Laborwerte + Vorsorge oder sowas).
Bei den AOKn fällt der Bonus lediglich für die Teilnahme am Selbstbehalt-Tarif an. Also ganz ohne irgendwelchen Stemnpeln und Untersuchungen oder so.
Drittens: So wie ich die KKH verstanden habe, sollen bei dem geplanten Tarif sowohl Folgeverordnungen als auch Krankenhauskosten in echter Höhe angerechnet werden - also wird bei dem ersten Krankenhausaufenthalt der Bonus komplett aufgebraucht sein. Zudem muss die Kasse sich jeweils die genauen Kosten des Kunden aus ihrem Datenbestand ziehen, um nach dem Jahr den Selbstbehalt des Kunden zu errechnen - und muss dann die komplette Summe beim Kunden einfordern und ggf. vollstrecken lassen. Für den Kunden selbst bleibt übrigens damit bis zu dieser Abrechnung völlig unklar, in welcher Höhe für ihn Kosten entstanden sind.
Der Selbstbehalt-Tarif der AOK hingegen sieht Pauschalen vor - sowohl für Arztbesuche mit Folgeverordnungen (hier 25 % des Bonus) als auch für Krankenhausaufenthalte (hier 50 % des Bonus). Das ist klar nachvollziehbar - und für den Kunden selbst jederzeit nachzurechnen, was für ihn anfällt. Zudem wird nur die Hälfte des Bonus im Voraus ausgezahlt - und die andere Hälfte dann ggf. mit der Abrechnung nach dem Jahr Teilnahme. Wo die AOK zumindest einen Teil des ggf- angefallenen Selbstbehaltes dann mit dem Rest Bonus verrechnen kann - und nur noch den übrigen Teil ggf. vollstrecken müsste.
Denn seien wir mal ehrlich: Unwillige Zahler gibt es immer!
Die Krankenversicherungskarte behält der Kunde sowohl bei der KKH - als auch bei der AOK. Ebenso sind bei beiden Kassen die Kosten für mitversicherte Kinder unter 18 Jahre unschädlich für den Selbstbehalt. Hier gibts also keine Unterschiede.
Und die Unterschiede, die ich oben feststellte - sehen für mich persönlich eher so aus, als wäre der Tarif der AOKn irgendwie nachvollziehbarer und einfacher bzw. unbürokratischer. Sowohl für den Kunden - als auch für die Kasse selbst.
Aber Du kannst ja gern nochmal erklären, was genau Du an dem KKH-Tarif unbürokratischer findest - oder an dem AOK-Tarif bürokratischer. Ich bin gespannt!
Sollte sich das jedoch in > Gerdae bei der AOK stört, dass bei Gutverdienern jeder Arztbesuch mit Folgeverordnung pauschal mit 135€ angerechnet wird. erschöpfen - nun, dann ist das einfach Ansichtssache. Finde ich. Okay, ein Arztbesuch mit einem billigen, verordneten Medikament mag bei der AOK in der Maximalstufe etwas teurer als in der KKH kommen - dafür ist halt ein Krankenhausaufenthalt bei der KKH um Welten teurer als bei der AOK.
Und um das TK-Angebot vergleichen zu können - müsste man auch hier ein paar nähere Angaben haben. Die jedoch liegen mir derzeit nicht vor. Also schweige ich dazu lieber.
Freundliche Grüße