Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten? (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Montag, 10.03.2014, 11:24 (vor 3910 Tagen) @ derKVProfi

Wunderbar, und nur weil Versicherer rechtswidrig handeln, ist das erlaubt?

Wenn ich mich also rechwidrig verhalte, dann ist das OK, wenn und solange ich es öffentlich tue und die Gesetze und Verodnungen dieses Landes sind dann eben nicht gültig?

mal sehen wie lange die Debeka das noch macht, bin gerade beim Brief an das BaFin!

Dann können Sie ja mal hier im Forum berichten, was die BaFin geantwortet hat.


P.S.: Und doch, war mir bekannt im Sinne von gehört, dass die das in der Praxis so anbieten. Das die das aber auch veröffentlichen?
Was aber rechtlich nicht zulässig ist, wird von jemanden der seriös arbeitet, auch nicht angeboten (im Sinne eines Beratungsergebnisses). Nennt sich Glaube ich Beihilfe, wenn man illegale produkte und Vereinbarungen empfiehlt!

Versicherungsvertretern ist das wohl tendenziell egal - geht ja auch nicht um die Interessen des Kunden, sondern nur um die der Versicherung, die sie vertreten, und die eigenen Interessen: Provison und Abschluss! Da muss man sich auch nicht an Recht und Gesetz halten, oder?

Wenn Sie mich damit meinen, muss ich Sie enttäuschen.
Ich habe keinen Vertrag mit der Debeka


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