Halbierung der Beiträge im Basistarif für Studenten? (Private Krankenversicherungen)

Steinbock @, Montag, 10.03.2014, 10:47 (vor 3910 Tagen) @ derKVProfi

Dann muss ich wohl wirklich einmal unserem derKVProfi
Fachkenntnisse vermitteln, dass er von seinem hohen Ross einmal runter kommt.

Zitat Steinbock!

Denn manche Versicherer bieten auch Ausbildungstarife über das 34. Lebensjahr hinaus an.


Und diese Aussage sagt dann also aus, dass es in Deutschland eine oder mehrere PKV Versicherer gibt (geben sol), die gegen § 10 Abs. 3 KalV verstoßen:

KalV § 10 (3) Planmäßig steigende Prämien dürfen für Versicherte kalkuliert werden, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie in Ausbildungstarifen bis zum vollendeten 34. Lebensjahr der Versicherten.

http://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/index.html

Etwas weiter unten, unter Sonderbedingungen die Zusatzbedingungen V zu den besonderen Bedingungen A für Ausbildungszeiten aufrufen.

Ist nur ein Beispiel von vielen.

Ich bin einfach nur begeistert und sprachlos!

Und ich erst - ist schon sehr komisch, dass so was ein sogenannter Versicherungsberater nicht kennt! :-D


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