PKV / GKV/ Lücke /GKV (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Samstag, 15.06.2013, 13:19 (vor 4178 Tagen) @ Werner

Hallo,
nein, das wird sie nicht tun. Sie wird dich zunächst befragen was du nach der versicherungspflichtigen Beschäftigung machen wirst.
Du wirst mitteilen, dass du aufrund der fehlenden Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung wieder deine PKV ansprechen wirst und damit ist für die Kasse die Sache erledigt - sie wird deine Mitgliedschaft beenden. Einen Nachweis benötigt die Kasse nicht weil eben die freiwillige Weiterversicherung nicht geht und weil auch meiner Meinung nach der § 5 Abs. 13 SGB V. bei dir nicht greift. Wenn die vier Monate rum sind und erneut eine Anmeldung des Arbeitgebers bei der GKV-Kasse erfolgt, dann wird diese entweder kommentarlos deine Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns wieder herstellen oder sie wird dich fragen wo du die letzten vier Monate versichert warst (was ich allerdings nicht glaube, denn das war ja schon geklärt). Was allerdings auch passieren kann, die Kasse will jetzt von dir eine Bescheinigung der PKV über die zwischenzeitliche Versicherung haben.
Jedenfalls wird die Kasse nicht direkt mit der PKV-Kasse Kontakt aufnehmen, es wird alles über dich laufen.
Gruss
Czauderna


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