Umstellung auf Unisextarife (Private Krankenversicherungen)

soli, Dienstag, 16.04.2013, 10:20 (vor 4238 Tagen) @ fragender

Natürlich ist das möglich.


Denn eine Gesundheitsprüfung bei einem Wechsel von Bisex zu Unisex nach § 204 VVG darf die Debeka nur für Leistungen des UNISEXtarifes fordern, die höher oder umfassender sind als die Leistungen im bisherigen BISEXtarif.

Wenn du diese Gesundheitsprüfung nicht durchführst, erteilt die DEBEKA für die Mehrleistungen einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag.

Im Falle eines Risikozuschlages, kann man als Versicherungsnehmer auch den Leistungsausschluss wählen.


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