Rückwirkend gekündigt - Rückforderung der Leistungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 13.12.2012, 19:21 (vor 4362 Tagen) @ U.Deger

Hallo,
ich würde folgendes probieren. Fest steht, dass die Kasse erst aufgrund der Kündigung mitbekommen hat, dass schon lange eine
Exmatrikulation stattgefunden hat - richtig ?
Bis dahin wurden Beiträge gezahlt ? - richtig ?
Wenn es also so ist, dass in 2012 erst das Ende der Pflichtversicherung festgestellt wurde, dann konnte das bisher pflichtversicherte Mitglied doch nicht wissen, dass eine Umstellung, sprich eine freiwillige Weiterversicherung hätte erfolgen müssen. Die "Abmeldung" durch die Uni wurde auch nicht an die Kasse gerichtet - denn dann hätte sich nämlich die Kasse von sich aus gemeldet wegen der freiwilligen Weiterversicherung.
Hinzu kommt, dass seit dem 01.04.2007 alle Menschen mit dem Erstwohnsitz in Deutschland krankenversichert sein müssen, auch
dann wenn sie sich im Ausland aufhalten.
Also, unter diesen Aspekten kommt die Kasse meiner Meinung nach um die Fortführung der Mitgliedschaft als freiwillig Versicherte
herum.
Gruss
Czauderna


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