Rückwirkend gekündigt - Rückforderung der Leistungen (Gesetzliche Krankenkassen)
Meine Tochter beendete Studium in Deutschland 2009 und ging in die USA. Eine Information an die GKV erfolgte nicht. Eine jährliche Anfrage (wie bei anderen Versicherungen)ob sie noch studiere erhielten wir nicht.Die Beiträge für Studenten wurden weiter bezahlt, meine Tochter nahm während der Heimaturlaube Leistungen in Anspruch.
Nachdem die GKV nun gekündigt werden sollte wurde der Anspruch geprüft und festgestellt, dass sie 2009-2012 wegen Auslandsaufenthalt nicht versichert werden konnte. Wegen Überschreitung der Altersgrenze kann sie auch nicht familienversichert sein. Damit wurde die Mitgliedschaft rückwirkend ab 2009 gekündigt. Ich soll nun die Beiträge zurück bekommen und gleichzeitig eine Forderung über die erhaltenen Leistungen erhalten. Ich fürchte, das wird teuer. Gibt es eine Möglichkeit das zu vermeiden?
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U. Deger,
13.12.2012, 10:38
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Czauderna,
13.12.2012, 13:15
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U.Deger,
13.12.2012, 14:17
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Czauderna,
13.12.2012, 19:21
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U. Deger,
14.12.2012, 10:04
- Rückwirkend gekündigt - Rückforderung der Leistungen - Czauderna, 14.12.2012, 15:35
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U. Deger,
14.12.2012, 10:04
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Czauderna,
13.12.2012, 19:21
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U.Deger,
13.12.2012, 14:17
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Czauderna,
13.12.2012, 13:15