Rückwirkend gekündigt - Rückforderung der Leistungen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Donnerstag, 13.12.2012, 13:15 (vor 4363 Tagen) @ U. Deger

Hallo,
man kann schon während eines Auslandsaufenthaltes trotzdem in Deutschland versichert sein, bekommt nur keine Leistungen bewilligt, die im Ausland (aussereuropäisch) angefallen sind.
Beiträge wurde doch gezahlt und die Leistungen im Inland abgenommen. Die Frage wäre doch hier zu stellen, ob die studentische Pflichtversicherung während des Auslandsaufenthaltes noch gerechtfertigt war und da hätte doch die "Endemeldung" durch die UNI. an die Kasse vorgenommen werden müssen (Exmatrikulation).
Hatte denn die Tochter auch ihren Erstwohnsitz in Deutschland abgemeldet ? - glaube ich nicht !.
Mein Rat - die Kasse gezielt anfragen wie das Ende der Versicherungspflicht als Studentin festgestellt wurde und wann.
Gruss
Czauderna


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