Nachforderung BKK (Gesetzliche Krankenkassen)

general1983, Mittwoch, 14.11.2012, 07:46 (vor 4395 Tagen) @ DellenDoc

eine Einstufung unter Vorbehalt gibt es nur bei Existenzgründern,
da hier noch kein Nachweis über die Einkünfte, sprich kein Einkommenssteuerbescheid, vorgelegt werden kann. Die Kasse stuft den Versicherten bis zum Vorlage des ESTB fiktiv nach dessen Angaben über voraussichtliche Einkünfte ein. Erst wenn dann der erste ESTB vorliegt, kommt es ggf. zu einer Nachberechnung für den Fall, daß die Einkünfte höher waren.

Wenn ein freiwillig versicherter Selbständiger während seiner Selbständigkeit die Krankenkasse wechselt, legt er mit der Kündigungsbestätigung der alten KK noch seinen letzten vorliegenden ESTB vor. Die dort angegebenen Einkünfte legt die neue KK für die Beitragsberechnung zugrunde, und zwar solange, bis der neue ESTB vorliegt. Eine Nachberechnung gibt es in diesem Falle dann nicht! Die Neuberechnung der Beiträge erfolgt mit dem Folgemonat des Ausstellungsdatums des ESTB.

Gruß

General1983


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