Nachforderung BKK (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Einstufungen "unter Vorbehalt", das bedeutet immer, sobald der zu dem entsprechenden Zeitraum (Kalenderjahr) passende Einkommensteuerbescheid vorliegt, erfolgt eine rückwirkende Anpassung, was entweder zu Nachzahlungen führt oder auch zu Rückerstattungen. Das geht aber nur einmal, denn danach wird aus der Einstufung unter Vorbehalt eine feste Einstufung, basierend auf dem letzten, der Kasse vorliegenden Einkommensteuerbescheid.
Diese Einstufung gilt bis zur Vorlage des nächsten Steuerbescheids,
u.s.w. - wenn der Bescheid allerdings nicht sofort der Kasse vorgelegt wird sondern z.B. erst drei Monate später, dann erfolgt die Einstufung rückjwirkend zum 1. des Monats an dem der Berscheid erstellt wurde.
So, wie geschildert sieht es aus, als ob die Kasse hier richtig gehandelt hat, wobei ich allerdings nicht verstehe, warum deine Einstufung überhaupt unter Vorbehalt erfolgte. Dies ist eigentlich nur dann Praxis, wenn sich jemand neu selbständig macht und eben noch nicht nachweisen kann, wass er denn verdienen wird.
Gruss
Czauderna
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DellenDoc,
13.11.2012, 07:33
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Czauderna,
13.11.2012, 07:48
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DellenDoc,
13.11.2012, 08:51
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Czauderna,
13.11.2012, 09:44
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DellenDoc,
13.11.2012, 10:21
- Nachforderung BKK - general1983, 14.11.2012, 07:46
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13.11.2012, 10:21
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Czauderna,
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