Nachforderung BKK (Gesetzliche Krankenkassen)

DellenDoc @, Dienstag, 13.11.2012, 07:33 (vor 4393 Tagen)

Hallo liebes Forum,

ich habe eine Frage zur Nachforderung meiner BKK.

Kurz vorweg, ich selbständig und freiwillig gesetzlich bei der Audi BKK.
Habe dorthin am 01.07.2010 gewechselt.
Zur Einstufung gab ich damals meinen 2009er EKst Bescheid sowie die Bescheinigung meiner Vorlasse. Einstufung der Beiträge erfolgte der Minimumsatz.

Im Juni 2011 fragte man mich nach dem 2010er EKst Bescheid.
Den hatte ich derzeit noch nicht (kam erst Juli 2011) also schickte ich die aktuelle BWA vom Steuerberater sowie nochmals den 2009 Bescheid damit "irgendetwas" zur Berechnung da ist. Als der 2010er Bescheid gekommen ist, hätte ich wohl direkt reagieren müssen und ihn der BKK schicken. Ich hatte aber derzeit soviel um die Ohren das ich es vergessen hatte.

2010 und 2011 habe ich höhere Umsätze erzielt.

Jetzt Ende 2012 bekomme ich ein Schreiben und eine Nachforderung von 5800,-€.
Wie sich diese Summe zusammensetzt, muss ich im Gespräch noch klären aber grundsätzlich interessiert mich nun:

- wenn ich "vorläufig" eingestuft bin, bedeutet das dass ich bis Tag 1 (01.07.2010) zurückzahlen muss? Als ich 2009 ein schlechtes Jahr und eigentlich zuviel bezahlt hatte, hab ich im Folgejahr auch keinen cent zurückbekommen.

- Gibt es eine Art Stichtag an denen die neuen Beitragssätze gelten?
(Ausstellungsdatum Steuerbescheid?).
Selbst wenn ich pünktlich meinen Steuerbescheid abgegeben hätte
(Erhalt EKst Besch. 2010 war im Juli 2011), hätte ich für 1 Jahr zurückzahlen müssen?

Ich finde das sehr zweifelhaft...

Bin für Antworten dankbar

Grüsse vom Dellendoc


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