Nachforderung BKK (Gesetzliche Krankenkassen)

DellenDoc @, Dienstag, 13.11.2012, 08:51 (vor 4393 Tagen) @ Czauderna

Hallo und vielen Dank für die Antwort.

Ja ich bin in der Tat seit 2007 selbständig.
Ich hatte von Mai-Juni 2010 mein Gewerbe abgemeldet
und war Angestellter. Ab Juli aber wieder selbständig.
Vielleicht hatte es damit zutun?

Das ich um eine Nachzahlung nicht herumkomme ist mir schon klar.
Allerdings möchte ich genau nachvollziehen können ab wann diese fällig wird
bzw. sich errechnet.

Da Beitragsänderungen doch immer ab 01. des Folgemonats Ausstelldatum EKst Bescheid gelten, müsste die Rückzahlung dann nicht ab 01.08.2011 berechnet werden? (Ausstelldatum EKst Bescheid 2010 ist Juli 2011)

Beste Grüsse
DellenDoc


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