Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt (Sonstige Themen)

Werner Kiby @, Dormagen, Donnerstag, 27.09.2012, 05:14 (vor 4444 Tagen) @ Joachim Röhl

Herr Roehl ist ein Mann fuer schnelle, aber oft nicht brauchbare Loesungen.
Die kostenguenstigen Auslandskrankenversicherungen oder Auslandsreisekrankenversicherungen bis zu einem Jahr koennen alle nur mit Wohnsitz in Deutschland abgeschlossen werden. Gewoehnlicher Aufenthalt (im Ausland) bricht auch nicht automatisch den Wohnsitz. Hierzu gibt es keine eindeutigen Rechtsvorschriften. der Wonsizt kann in deutschland liegen bei gleichzeitigem gewoehnlichem Aufenthalt im Ausland. Also ist wiederum eine Krankenversicherung in Deutschland notwendig, obwohl man sich ein Jahr lang ueberwiegend im Ausland aufhaelt.
Bei laegeren Aufenthalten im Ausland ueber ein Jahr sind die meisten Auslandsrankenversicherungen teuerer als die inlaendische GKV/PKV mit Auslandszuschlag.


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