Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt (Sonstige Themen)

Martin @, Sonntag, 12.04.2009, 02:00 (vor 5704 Tagen) @ Eva

Ich habe einen speziellen Fall: Ich werde in den nächsten Monaten eine Arbeitsstelle im Ausland antreten, aber - da meine Frau und Kinder in Deutschland verbleiben - mehr oder weniger regelmäßig zwischen Ausland und Deutschland am Wochenende pendeln. Mein gewöhnlicher Aufenthalt wird also im Ausland liegen, ich habe gegenwärtig aber noch einen deutschen Wohnsitz (bei meiner Frau und Kindern). Mein ausländischer Arbeitgeber wird mich kostenfrei bei einer nicht in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Gesellschaft versichern.

Frage: Muss ich jetzt also meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden, um der deutschen Krankenpflichtversicherung zu entgehen? Reicht das aus, oder wird mir der Wohnsitz mit meiner Frau trotzdem als juristischer Wohnsitz ausgelegt?


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