Re: Anwartschaft bei PKV wwährend längerem Auslandsaufenthalt (Sonstige Themen)

Jennifer @, Samstag, 07.03.2009, 19:27 (vor 5739 Tagen) @ Joachim Röhl

Ich habe das gleiche Problem. Ich habe geplant, ab Juni 2009 für 1 Jahr ins Ausland zu gehen. Meine private KV wollte ich demnach in eine Anwartschaftsversicherung umstellen lassen. Dies wäre auch vor Januar 2009 möglich gewesen, aber da ein neues Versicherungsgesetz in Kraft getreten ist, das eine Anwartschaftsversicherung in meinem Fall ausschließt, weiss ich nicht genau wie ich weiter vorgehen soll. Würde ich einen Auslandsaufenthalt aus dienstlichen Gründen machen, wäre die AW auch möglich, da ich allerdings aus privaten Gründen ins Ausland gehe, habe ich eine Auslandskrankenversicherung bei einer anderen Versicherung abgeschlossen und den Nachweis darüber bei meiner Privaten KV eingereicht. Diese Bescheinigung reicht denen aber nicht, mit der Begründung, das in Deutschland eine Pflichtversicherung vorgeschrieben ist und die Auslandskrankenversicherung nur im Ausland und nicht in Deutschland gilt. Jetzt bleibt wahrscheinlich die letzte Möglichkeit, mich beim Einwohnermeldeamt abzumelden und kann somit die AW abschließen. Darf ich das denn überhaupt in Deutschland als Beamtin abmelden?


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