Reha in Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Gabi, Mittwoch, 29.08.2012, 22:14 (vor 4468 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

na das ist doch mal eine Aussage, das macht es für mich schon verständlicher, Danke :-)

Wenn ich das dann richtig verstehe gilt das dann auch nicht für freiwillig gesetzlich Versicherte in Anstellung, diese hätten dann wohl auch keinen Anspruch ?

Wenn dem so ist, sollte doch eigentlich nichts gegen den Wechsel in den neuen Tarif (GZ1) sprechen (Vorteile: Freie Krankenhauswahl, Leistungen über Höchstsätze ohne schriftliche Zustimmung). Nachteile demnach wohl keine ?

Oder übersehe ich hier noch etwas ?

LG

Gabi


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