Reha in Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Czauderna, Samstag, 18.08.2012, 10:51 (vor 4480 Tagen) @ Gabi

Hallo,
die Rentenversicherung ist immer dann wenn es um die Frage der Erwerbsfähigkeit geht und wenn dafür auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet grundsätzlich, jeder, der Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt oder innerhalb der letzten
24 Monate (??) eingezahlt hat, oder bei Kindern werden die Eltern
dafür beurteilt, hat in solchen Fällen vorrangig Anspruch beim Rentenversicherungsträger und die Kasse (GKV oder wenn Vertragsinhalt, die PKV) scheiden dann als Kostenträger aus.
Und genau das will der Passus in deinen Unterlagen damit besagen.
Gruss
Czauderna


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