Reha in Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

RHW, Montag, 20.08.2012, 20:33 (vor 4477 Tagen) @ Gabi

Hallo,

in der beschriebenen Konstellation ist es sehr wahrscheinlich, dass die Rentenversicherung eine notwendige Rehamaßnahme bezahlen würde (wenn in der Vergangenheit entsprechende Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden).

RV-Voraussetzungen für eine Reha

Falls es bei der Rentenversicherung Probleme gibt (z.B. fehlende Beitragsmonate), übernimmt die gesetzliche Krankenkasse notwendige Rehamaßnahmen.

Es gibt auch Konstellationen, in denen kein gesetzlicher Träger die Reha zahlt:

- bei PKV-Versicherten, wenn ein spezieller PKV-Tarif für Reha abschlossen wurde (insbesondere bei Selbständigen ohne gesetzl. Rentenversicherung oder bei Rentnern)

- die PKV-Versicherten selber, wenn kein spezieller PKV-Tarif für Reha abschlossen wurde (insbesondere bei Selbständigen ohne gesetzl. Rentenversicherung oder bei Rentnern)

- wenn die GKV (oder Rentenversicherung) eine Reha abgelehnt hat und man dennoch zur Reha fährt

Wichtig ist, unter welchen Bedingungen die Zusatzversicherung die Kosten für die Reha übernehmen würde. Bei dem letzten Beispiel habe ich große Zweifel. ob die Zusatzversicherung dann leisten würde. Ggf. ergeben die Versicherungsbedingungen nähere Hinweise zu diesem Punkt (ggf. auch Verweis auf andere Quellen).

Gruß

RHW


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