Reha in Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Mittwoch, 29.08.2012, 20:13 (vor 4468 Tagen) @ Gabi
bearbeitet von Joachim Röhl, Mittwoch, 29.08.2012, 21:01

In der Vollversicherung ist das richtig, in der Zusatzversicherung gilt das fast überall nicht. Nachzulesen bei der dkv im §5 Punkt 1 unter d, bei der unter 1.2 geltenden Ausnahme falls sie nicht vom gesetzlichen Rehabilitationsträger übernommen werden. Das gilt aber meist nur für gesetzlich freiwillig versicherte Selbständige oder Freiberufler ohne Träger oder abgelehnte Fälle, wo aber auch die PKV gern den Entscheidungen des medizinischen Dienstes der Krankenkassen folgt und dann die medizinische (Nicht!)Notwendigkeit kopiert.


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